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Die Grundsteuerreform mit Fristende für die Abgabe der Feststellungserklärung bis zum 31.10.2022

Bis zum 31.10.2022 ist jeder Grundstückseigentümer und Immobilienbesitzer dazu verpflichtet beim Finanzamt eine Feststellungserklärung einzureichen, basierend auf der Grundsteuerreform.

Welche Angaben sind zur Erstellung der Feststellungserklärung notwendig?

  1. Flurnummer
  2. Amtliche Fläche
  3. Gemarkungsnummer
  4. Wohnfläche
  5. Bodenrichtwert

Da jedes Bundesland unterschiedliche Erhebungsmodelle favorisiert können die dem Finanzamt zu übermittelnden Daten jedoch differieren.

Bis wann muss die Feststellungserklärung beim Finanzamt eingereicht werden?

Die Daten zur Feststellungserklärung müssen dem Finanzamt im Zeitraum vom 01.07 2022 bis zum 31.10.2022 elektronisch übermittelt werden. Dies kann über das Elster Portal der Finanzverwaltung erfolgen.

Ab dem 01.01.2025 tritt dann die neue Grundsteuerreform in Kraft.

Hauptfeststellungszeitraum ist der 01.01.2022. Das bedeutet, das sämtliche am Objekt nach diesem Zeitraum erfolgten baulichen Maßnahmen nicht in die Feststellungserklärung mit einfließen müssen. Auf Basis der den Finanzämtern eingereichten Feststellungserklärungen setzt die Finanzverwaltung zukünftig dann die Grundsteuer fest.

Zur Abgabe der Grundsteuererklärung sind verpflichtet:

  •  Eigentümer von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft
  • Grundstücke die mit einem Erbbaurecht belastet sind
  • Bei Eigentumswohnungen ist der jeweilige Eigentümer der Wohnung verpflichtet zur Einreichung der Feststellungserklärung

Wird die Feststellungserklärung nicht fristgerecht beim Finanzamt eingereicht drohen

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